JudikaturJustizRS0049895

RS0049895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2005

War die Anordnung der Aufstellung eines Vorrangzeichens erforderlich, hat der Rechtsträger zu beweisen, dass seine Organe an der Unterlassung kein Verschulden trifft.

Entscheidungen
4