RS0049782 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bei einer Änderung des Projektes - auch wenn sie in die Form einer projektändernden Auflage gekleidet ist - ist der Beteiligte nicht daran gehindert, eine dadurch bewirkte Verletzung seiner Rechte ungeachtet des bisherigen Unterlassens von Einwendungen geltend zu machen. Erhebliche Änderungen in der Projektgestaltung führen dazu, daß eine eingetretene Präklusion wieder wegfällt.