RS0049775 – OGH Rechtssatz
RS0049775 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ob der Verzicht auf das dem Ehegatten zustehende Zeugnisverweigerungsrecht eine schwere Eheverfehlung darstellt, ist nach den Umständen des konkreten Falles zu beurteilen.