JudikaturJustizRS0049775

RS0049775 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1964

Ob der Verzicht auf das dem Ehegatten zustehende Zeugnisverweigerungsrecht eine schwere Eheverfehlung darstellt, ist nach den Umständen des konkreten Falles zu beurteilen.