Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung der ersten Instanz wiederhergestellt wird. Die Beklagte hat dem Kläger binnen vierzehn Tagen die einschließlich 676,48 S Umsatzsteuer mit 4.058,88 S bestimmten Kosten der Revision zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit seit 21.7.1992 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 13.5.1992, 32 Cgs 254/91 wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die aus Anlaß des Arbeitsunfalles vom 26.10.1988 zu leistende Versehrtenrente im Ausmaß von 60 vH …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach § 46 Abs 3 ASGG in der gemäß Art X § 2 Z 7 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz-Novelle 1994 BGBl 624 hier noch anzuwendenden Fassung BGBl 1989/343 auch bei Fehlen der Voraussetzungen des Abs 1 der erstzit Gesetzesstelle zulässig; sie ist auch berechtigt. Gemäß § 148 BSVG ge…