JudikaturJustizRS0049591

RS0049591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 1980

Eine Einschränkung des Begriffs der Grundabteilung kann auch nicht daraus abgeleitet werden, daß die Vorschrift des § 10 Abs 2 nö BauO 1976, wonach dem Ansuchen um die Bewilligung einer Grundabteilung ein Teilungsplan anzuschließen ist, auf die Fälle der echten Teilung und der Grenzverlegung zugeschnitten ist.