Spruch Dem Untermieter oder dem Prekaristen kommt im Anforderungsverfahren keine Parteistellung zu. Entscheidung vom 2. April 1952, 1 Ob 296/52. I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.…
Text Nach den Behauptungen der Kläger ist die Wohnung Nr. 22 im Hause W. 2, bestehend aus Zimmer, Kabinett und Küche an Ottilie T. vermietet gewesen, die am 4. März 1951 verstorben ist. Kurz vor dem Tode der Ottilie T. wurde von ihr die Beklagte in die Wohnung aufgenommen, ohne daß ein Untermietverhältni…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach dem am 4. März 1951 erfolgten Tode der Ottilie T. wurde die gegenständliche Wohnung mit Bescheid vom 9. Mai 1951 gemäß § 8 Abs. 1 und 3 WAG. angefordert. Gegen diese Entscheidung haben die Hauseigentümer keine Berufung erhoben, wohl aber die beklagte Partei, die b…