Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge, jener der beklagten Partei hingegen nur teilweise Folge gegeben. Das Zwischenurteil des Berufungsgerichtes wird hinsichtlich jenes Spruchteiles, wonach das Klagebegehren hinsichtlich der Zinsen aus S 806.093 ab 15. März 1996 bis 22. März 1996 dem Grunde …
Text Entscheidungsgründe: Helmuth R***** (im Folgenden: Versicherungsnehmer) hat in den 90iger Jahren einen bei der klagenden Partei abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung eines bei der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditvertrages zugunsten der beklagten Partei vinkuliert. Diesem …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind schon deshalb zulässig, weil dem Berufungsgericht ein mit Nichtigkeit sanktionierter Fehler unterlaufen ist, der aus Gründen der Rechtssicherheit amtswegig aufzugreifen war und damit jedenfalls eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (§ 502 Abs 1 ZPO) begründet (RIS-Justiz RS0…