JudikaturJustizRS0049520

RS0049520 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2007

Eine über den Rechtsmittelantrag hinausgehende Anfechtungserklärung ist nicht weiter beachtlich; maßgeblich ist allein der Rechtsmittelantrag als das primäre, die Teilrechtskraft absteckende Rechtsmittelerfordernis.

Entscheidungen
3