Spruch 1. Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das ihnen vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben, soweit sie das Klagebegehren betreffen, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, der Klägerin die einbehaltenen Beträge an Ausgleichszulage binnen 14 Tagen zu zahlen. Das Ers…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat ge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat schon in der Entscheidung SSV-NF 3/9 = ZAS 1990/10 ausgesprochen, daß der Versicherungsträger berechtigt, aber auch verpflichtet ist, eine Leistung zunächst als Vorschuß zu erbringen, wenn der Sachverhalt, der für die Erlassung des B…