Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.069,75 S bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 240,- S an Barauslagen und 257,25,- S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Verfahren 5 Cg 171/84 des Erstgerichtes begehrte der Kläger Alfred F***, seinen Nachbarn Alois B*** schuldig zu erkennen, auf seinem Grundstück in Linz, Am Steinbühel 27 a jede Lärmerzeugung, insbesondere durch den nicht genehmigten Gebrauch von Verstärkeranlagen, soweit dadurch das …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist im Hinblick auf den Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes und den Umstand, daß es sich um einen verfahrensbeendenden Beschluß handelt (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) zulässig, aber nicht berechtigt. In seinem Rekurs beharrt der Kläger auf dem Standpunkt, das Erkenntnis des Verwaltungsgeric…