Spruch Die Kündigung eines begünstigten Invaliden ist nur dann rechtswirksam, wenn im Zeitpunkt der Kündigungserklärung ein rechtskräftiger Zustimmungsbescheid des Invalidenausschusses vorliegt OGH 23. 10. 1984, 4 Ob 103/83 (LG Linz 12 Cg 4/83; ArbG Linz 2 Cr 68/81)…
Text Der Kläger ist seit 1. 10. 1940 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft beschäftigt; seit 1952 ist er provisorischer, seit 1953 definitiver Leiter der Landesdirektion Linz der beklagten Partei. Dem Arbeitsverhältnis liegt der Dienstvertrag vom 1. 1. 1969 sA I zugrunde. Der § 11 des Dienstvertra…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Als teilweise aktenwidrig rügt der Kläger die Feststellungen der Vorinstanzen über die seiner Kündigung vorangegangenen telefonischen Kontakte zwischen dem Obmann des Betriebsrates der Filialdirektion Linz, Erich N, und dem Obmann des Zentralbetriebsrates, Walter K, bei welchen …