Spruch Ein Prokurist ist auch dann kein "gesetzlicher Vertreter" iS des § 2 Abs. 2 ArbGG, wenn er an der organschaftlichen Vertretung der juristischen Person mitwirkt, es sei denn, daß diese Vertretungstätigkeit ausnahmsweise einen solchen Umfang annimmt, daß er praktisch an die Stelle eines Vorstandsmitgl…
Text Der Kläger war bei der beklagten Partei, einer GesmbH, seit 1. 6. 1958 als Angestellter beschäftigt. Seit 1. 5. 1970 war er Betriebsleiter im Zweigwerk B. Im Juli 1975 erteilte die beklagte Partei dem Kläger die Gesamtprokura. Nach dem Inhalt der Eintragungung im Handelsregister vertritt jeder der b…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 18 Abs. 3 GmbHG kann der Gesellschaftsvertrag, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, zur Vertretung der Gesellschaft auch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen, der zur Mitzeichnung der Firma berechtigt ist (§ 48 Abs. 2 HGB), berufen. Gleicha…