JudikaturJustizRS0049293

RS0049293 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2020

Art und Umfang der Haftung der Aufsichtsratmitglieder einer Aktiengesellschaft ist im Weg der Auslegung der Vorschriften, die die Aufgaben des Aufsichtsrates und seine Stellung im Verhältnis zum Vorstand ordnen, zu beurteilen.

Entscheidungen
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