Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).…
Text Begründung: Die Beklagten waren ab 25. 11. 2010 Mitglieder (der Erstbeklagte Vorsitzender) des Aufsichtsrats der E***** AG, deren alleinvertretungsbefugter Vorstand seit 21. 10. 2011 Ing. M***** war. Über das Vermögen der Aktiengesellschaft wurde am 27. 6. 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und de…
Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 99 AktG gilt für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder § 84 AktG über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Nach dieser Bestimmung haben die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentl…