§ 99 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder — AktG
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 84 über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.
ÖIAG-Gesetz 2000
Art. 1 § 7 Beteiligungsmanagement
…des Aufsichtsrates der ÖBAG ernannt; für deren Funktionsperiode und Ersatzwahl gilt § 4 Abs. 2, für deren Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit gilt § 99 AktG sinngemäß. Das Beteiligungskomitee gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. Das eingesetzte Kapital ist aus den Dividenden und Erlösen der ÖBAG zu finanzieren. Der Bundesminister für Finanzen…
§ 245 AktG · AktG · Aktiengesetz
§ 245 Voraussetzungen
…eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. (2) Die Vorschriften des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung über Abänderungen des Gesellschaftsvertrags sind anzuwenden. Weiters ist dessen § 99 über besondere Zustimmungserfordernisse bei Verschmelzungen sinngemäß anzuwenden. Sind Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt und können diese Verpflichtungen…
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