JudikaturJustizRS0049282

RS0049282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1995

Zwischen (absolut) nichtigen und bloß anfechtbaren Beschlüssen des Aufsichtsrats einer GmbH ist nicht zu unterscheiden. Beschlüsse des Aufsichtsrates einer GmbH sind entweder wirksam oder unwirksam (nichtig). Nichtigkeit eines solchen Beschlusses ist gegeben, wenn dem Aufsichtsrat die Beschlußfähigkeit fehlt oder wenn Verfahrensvorschriften verletzt werden, bei deren Einhaltung ein anderes Abstimmungsergebnis möglich gewesen wäre. Das gilt vor allem für die Fälle fehlerhafter Einberufung der Sitzung des Aufsichtsrates. Fehlerhafte Einberufung der Sitzung liegt vor, wenn die Sitzung von einem Nichtberechtigten einberufen wurde (hier: entgegen § 30 i Abs 2 nur von einem Aufsichtsratsmitglied) oder der Gegenstand der Beschlußfassung (hier: Wahl der Funktionäre) bei der Einberufung nicht angegeben wurde.

Entscheidungen
3