Spruch Der Zahlung an den Abwesenheitskurator kommt schuldbefreiende Wirkung zu, es sei denn, daß der Schuldner die Kuratorbestellung wider besseres Wissen veranlaßt, also erschlichen hat. Entscheidung vom 15. Mai 1950, 4 Ob 25/50. I. Instanz: Arbeitsgericht Wien; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrech…
Text Die beklagte Partei hatte das Dienstverhältnis mit der Klägerin gelöst; die Verständigung hierüber konnte der Klägerin nicht zugestellt werden, da sie an ihrem letzten, der beklagten Partei bekannten Wohnsitz nicht erreichbar war. Auf Grund eines Antrages der beklagten Partei wurde am 11. September …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Da für die Klägerin vom Pflegschaftsgericht ein Abwesenheitskurator bestellt worden war, konnte die beklagte Partei an diesen als den gesetzlichen Vertreter der Klägerin mit befreiender Wirkung ihre Schuld an die Klägerin abstatten, es sei denn, daß die Kuratorbestellu…