JudikaturJustizRS0049167

RS0049167 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2011

Es entspricht nicht den Intentionen des Gesetzes, wenn in einem Verlassenschaftsverfahren, in dem Eltern und ihre minderjährigen Kinder als Miterben auftreten, ein Kollisionskurator nicht für das gesamte Verlassenschaftsverfahren bestellt wird, sondern seine Vertretung nicht auf Geschäfte beschränkt wird, bei denen ein Interessengegensatz zwischen den Miterben auftritt (Überprüfung bei jedem einzelnen Schritt).