JudikaturJustizRS0049087

RS0049087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2001

Die Sachwalterschaft des Jugendwohlfahrtsträgers tritt anders als nach der Rechtslage vor dem KindRÄG, kraft Gesetzes ein; ein Gerichtsbeschluß ist entbehrlich. Es genügt ein schriftliches Ersuchen oder eine schriftliche Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Entscheidungen
3