JudikaturJustizRS0049025

RS0049025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 1976

Keine Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Sachwalter des Kindes für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, wenn die Hereinbringung bisher problemlos war.