JudikaturJustizRS0049023

RS0049023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2012

Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. Der Ausspruch des Gerichts, der Kläger hat "monatlich den Betrag von Schilling siebenhundert zu Handen der Mutter N.N. in P bei sonstiger Exekution zu bezahlen", ist als Bestellung der Mutter des Beklagten zur Kollisionskuratorin nach § 271 ABGB zur Geltendmachung der in diesem Beschluss zuerkannten Unterhaltsansprüche rechtswirksam.