JudikaturJustizRS0048997

RS0048997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2019

Die Bestellung eines Sachwalters ist dann unzulässig, wenn der Betroffene sich der Hilfe anderer in rechtlich einwandfreier Weise bedienen kann, zum Beispiel durch Vollmachtserteilung, Genehmigung einer Geschäftsführung und dergleichen, was nur dann möglich ist, wenn er zumindest zeitweise nicht psychisch oder geistig behindert ist.

Entscheidungen
19