JudikaturJustizRS0048962

RS0048962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 1963

Gefahr eines Mißbrauches der Großjährigkeitserklärung wenn diese nur beantragt wird, um Schwierigkeiten der Antragstellung nach § 3 Abs 3 EheG auszuweichen.