Spruch Die Bürgschaft eines Minderjährigen ist bei unverhältnismäßig schwerer Belastung seines Einkommens ungültig Entscheidung vom 13. September 1966, 8 Ob 248/66 I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien…
Text Die klagende Partei hat auf Grund des Wechsels vom 1. März 1966 gegen Erich P. und Renate W. einen Wechselzahlungsauftrag über 4800 S s. A. erwirkt. Nur die Zweitgenannte erhob Einwendungen dahin, daß sie den Wechsel nur aus Gefälligkeit als Bürge unterfertigt und keine Darlehensvaluta erhalten habe…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach den unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichtes ist die Beklagte dem Darlehensvertrag des Erich P. mit der Klägerin (bzw. deren Rechtsvorgängerin) als Bürge beigetreten, betreffend ein Darlehen von 4800 S, rückzuzahlen in sechs Monatsraten zu je 800 S …