JudikaturJustizRS0048930

RS0048930 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1963

Die Pflicht des Kurators, am Ende seiner Tätigkeit das Vermögen des Kuranden dem neu bestellten Kurator gegen Empfangschein zu übergeben, besteht unabhängig davon, ob die Bestellung rechtskräftig wurde. Es genügt, daß der Kurator gerichtlich bestellt wurde und die Pflichtangelobung geleistet hat.