JudikaturJustizRS0048919

RS0048919 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1955

Der Kurator kann die ihm obliegende Vertretung des Kuranden auch einem anderen übertragen. Er kann daher ohne kuratelsbehördliche Genehmigung Vollmacht erteilen, wird aber dadurch seiner Verpflichtung zur Überwachung der Geschäfte des Kuranden nicht enthoben.