Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird in seinem abändernden Teil dahin abgeändert , dass die Entscheidung des Erstgerichts (Abweisung des Antrags der Mutter, die pflegschaftsgerichtliche Verfügung der Unterbringung des mj Jakob bei der Pflegefamilie aufzuh…
Text Begründung: Der am ***** geborene Jakob S***** ist das außerehelich geborene Kind der Tanja S*****, geboren am *****, und des Ömer Y*****, geboren am *****. Bei der Mutter besteht eine angeborene Hirnleistungsschwäche an der Grenze zur leichten geistigen Behinderung (IQ 81). Sie besuchte nach vier …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Jugendwohlfahrtsträgers ist zulässig und teilweise berechtigt. Das Rekursgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Mutter erstmals mit dem angefochtenen Beschluss ON 98 die Obsorge entzogen worden ist, hat doch das Erstgericht zuvor in der Begründung seines Beschluss…