RS0048804 – OGH Rechtssatz
RS0048804 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine Witwe adoptiert, so ändert sich ihr durch die seinerzeitige Eheschließung erworbener Familienname, nicht ihr Geschlechtsname.
RS0048804 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine Witwe adoptiert, so ändert sich ihr durch die seinerzeitige Eheschließung erworbener Familienname, nicht ihr Geschlechtsname.