Spruch Die Auslegungsregel des § 617 ABGB. ist nicht anwendbar, wenn ein anderer erkennbarer Wille des Erblassers anzunehmen ist. Sie gilt nicht für Wahlkinder. Entscheidung vom 19. März 1958, 3 Ob 92/58. I. Instanz: Kreisgericht Wels; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz.…
Text Ferdinand M. sen. war Eigentümer von 5/44-Anteilen der offenen Handelsgesellschaft "Tonwerk W.". In seinem mit seiner Gattin errichteten wechselseitigen Testament vom 14. Februar 1923 traf er hinsichtlich seines Gesellschaftsanteiles folgende letztwillige Verfügung: "Der Gesellschaftsanteil Ferdina…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wenn die Revision eine unrichtige rechtliche Beurteilung darin erblickt, daß das Berufungsgericht den Begriff "Familie" restruktiv interpretiert und auf den Begriff der Blutsverwandtschaft eingeengt habe, so geht sie von der feststellungsfremden Voraussetzung aus, daß …