JudikaturJustizRS0048768

RS0048768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2013

Entscheidend ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Beschlussfassung. Besteht zu diesem Zeitpunkt noch keine entsprechende Beziehung und erscheint es ungeachtet einer zunächst bestandenen (positiven) Absicht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht verwirklichbar, dass eine derartige Beziehung voraussichtlich hergestellt werden kann, so ist die Annahme nicht zu bewilligen.

Entscheidungen
13