RS0048707 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz
RS0048707 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nationale Maßnahmen, die das Wohl des Kindes primär berücksichtigen, sind nach Art 8 Abs 2 MRK gerechtfertigt. Allerdings kann die Trennung der Kinder von den Eltern nur als letzter Schritt in einem genau geregelten Verfahren mit entsprechender Begründung gerechtfertigt werden.