JudikaturJustizRS0048697

RS0048697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2012

§ 176 Abs 1 ABGB räumt dem Gericht umfassende Möglichkeiten ein; es hat alle nötigen, dem Kindeswohl entsprechenden Maßnahmen innerhalb der rechtlichen Grenzen unter Beachtung der Rechte der Eltern und Dritter zu treffen.

Entscheidungen
6