Spruch Die zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eines ehelichen Kindes zum besonderen Kurator bestellte Bezirksverwaltungsbehörde hat in Fragen der Verwaltung des Vermögens des Kindes keine Vertretungsbefugnis OGH 17. 1. 1984, 2 Ob 614/83 (LGZ Wien 43 R 1014/83; BG Hernals 3 P 31/79)…
Text Die Ehe der Eltern des mj. Thomas R ist aufrecht. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 3. 1980 wurde auf Antrag der Mutter das Bezirksjugendamt für den Wiener 16. Bezirk zum besonderen Kurator für den Minderjährigen zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen den Vater bestellt. Mit Eingabe v…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten umfassen die Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die Vertretung (§ 144 ABGB). Diese Rechte und Pflichten stehen grundsätzlich beiden Elternte…