Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der am 24. 12. 2001 verstorbene Adolf H***** hat am 23. 2. 1963 in einer Niederschrift vor der Bezirkshauptmannschaft B*****, Jugend- und Gesundheitsfürsorge, Außenstelle W*****, die Vaterschaft zur Beklagten anerkannt und ihr in der Folge Unterhalt geleistet. Er widerrief dieses Vatersc…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben zutreffend erkannt, dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes, BGBl 342/1970 (UeKindG), die mit 1. 7. 1971 in Kraf…