Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der letzte Absatz des Spruches der Entscheidung des Erstgerichtes ersatzlos behoben wird. Im übrigen wird der Revisionsrekurs zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die am 27.12.1978 geborene Sabine K*** ist ein uneheliches Kind der Roswitha K***. Das Stadtjugendamt Salzburg ist Amtsvormund dieses Kindes. Nach der Aktenlage (ON 15) ist das Kind seit 1982 bei den Pflegeeltern Erich und Ingeborg D*** untergebracht. Am 21.8.1984 stellte die Mutter den…
Rechtliche Beurteilung Diesem Rechtsmittel kommt teilweise Berechtigung zu. Vorwegzunehmen ist, daß gemäß § 170 ABGB die Pflege und Erziehung eines unehelichen Kindes zunächst der Mutter allein zusteht. Im vorliegenden Fall wurde der Mutter nach der Aktenlage die Pflege und Erziehung des Kindes nicht entzogen. Wenn die Mu…