Spruch Auch die Möglichkeit, die Vermutung der Vaterschaft durch eine erst nach dem Anerkenntnis durchführbare erbbiologisch-anthropologische Untersuchung zu entkräften, ist ein tauglicher Anfechtungsgrund nach § 164a ABGB Die einjährige Notfrist des § 164a Abs. 2 ABGB beginnt nicht vor der vollständigen …
Text Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 19…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf verwiesen, daß der Kläger seinen Antrag auf Einholung eines erbbiologisch-anthropologischen Gutachtens nicht zurückgezogen, sondern vielmehr ausdrücklich aufrecht erhalten hat. Das beklagte Kind meint allerdings, die Klage sei verspätet…