JudikaturJustizRS0048285

RS0048285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1994

Hat ein Mann trotz positiver Kenntnis, nicht der Vater sein zu können, die Vaterschaft anerkannt, so kann dieses Anerkenntnis nur durch die Rechtskraft des Urteiles beseitigt werden, mit welcher auf Grund einer Klage der Staatsanwaltschaft die Vaterschaft eines anderen Mannes festgestellt wird.

Entscheidungen
4