RS0048262 – OGH Rechtssatz
RS0048262 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Maßgebend für den Umfang der Verpflichtungsfähigkeit über ein Erwerbseinkommen ist bei einem aufrecht bestehenden Arbeitsverhältnis nicht nur das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielte Einkommen, sondern es ist, insbesondere bei vereinbarter Ratenzahlung, auch auf die bis zur Fähigkeit der Zahlungen voraussichtlich erzielbaren weiteren Einkünfte angemessen Bedacht zu nehmen.