JudikaturJustizRS0048262

RS0048262 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 1978

Maßgebend für den Umfang der Verpflichtungsfähigkeit über ein Erwerbseinkommen ist bei einem aufrecht bestehenden Arbeitsverhältnis nicht nur das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielte Einkommen, sondern es ist, insbesondere bei vereinbarter Ratenzahlung, auch auf die bis zur Fähigkeit der Zahlungen voraussichtlich erzielbaren weiteren Einkünfte angemessen Bedacht zu nehmen.