Spruch Zur Legitimierung nach § 161 ABGB. bedarf es nicht der Zustimmung des schon großjährigen Kindes. Entscheidung vom 10. Jänner 1951, 3 Ob 565/50. I. Instanz: Bezirksgericht Irdning; II. Instanz: Kreisgericht Leoben.…
Text Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluß vom 6. Juli 1944 festgestellt, daß das von der Johanna St. am 20. September 1916 außer der Ehe geborene Kind Franz St. durch die am 12. Mai 1924 erfolgte Verehelichung der Kindeseltern Johanna St. und Julius P. gemäß § 161 ABGB. die Rechtsstellung eines eh…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die im Revisionsrekurs vertretene Rechtsansicht, daß zu einer Legitimation eines unehelichen Kindes nach § 161 ABGB. die Zustimmung des unehelichen Kindes erforderlich wäre, findet im Gesetze keine Stütze, vielmehr treten die Rechtswirkungen des § 161 ABGB. schon mit der Eheschl…