Spruch Aus Anlaß des Revisionsrekurses werden die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Der Antrag des Ing.Günter S*** auf Genehmigung eines Pflichtteilsverzichtsantrages hinsichtlich seiner beiden minderjährigen Kinder Christine S***, geboren am 23.Dezember 1978 und Wolfgang S***, geboren am 20.Juni…
Text Begründung: Die Zwillingsbrüder Ing.Günter S*** und Ing.Wolfgang S***, beide geboren am 24.April 1935, sind die Kinder der am 31. Juli 1987 verstorbenen Pauline S***. Diese hat mit Testament vom 1.Juli 1980 ihre fünf Enkel aus den damals aufrecht bestehenden Ehen ihrer Söhne zu Erben eingesetzt. In…
Rechtliche Beurteilung Der von der mj. Barbara S*** (eine der Testamentserben) gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist gemäß § 16 AußStrG nur wegen Nichtigkeit, Aktenwidrigkeit oder offenbarer Gesetzwidrigkeit zulässig. Eine Nichtigkeit oder eine Aktenwidrigkeit werden nicht behauptet. Offe…