RS0047993 – OGH Rechtssatz
RS0047993 – OGH Rechtssatz
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Im Fall des Zuerwerbes von Liegenschaftsanteilen zu bereits im Eigentum des pflegebefohlenen Kindes stehenden Anteilen an denselben Liegenschaften, die von Sondervermögensverwaltung nach § 145 c ABGB betroffen sind, ist im Interesse des Kindeswohles und der dadurch gebotenen Einheit der Verwaltung und Vertretung die Sondervermögensverwaltung im Sinne eine in objektiver Betrachtung zu unterstellenden Widmungsaktes auf die neu hinzuerworbenen Liegenschaftsanteile auszudehnen.