Spruch Dem Revisionsrekurs wird F o l g e gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten (§ 144 ABGB) stehen in Ansehun…
Text Begründung: Der mj. Martin S***, geboren am 7.10.1980, und die mj. Sandra S***, geboren am 14.5.1982, sind die ehelichen Kinder des Manfred und der Ingrid S***. Beim Landesgericht Innsbruck ist zu 7 Cg 246/84 ein Verfahren zur Scheidung der Ehe der Eltern anhängig; eine Entscheidung ist noch nicht …
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs des Vaters ist gerechtfertigt. Da das Rekursgericht die Entscheidung des Erstrichters bestätigte, ist der Revisionsrekurs nur aus den Gründen des § 16 AußStrG, somit wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit, Aktenwidrigkeit und Nullität zu…