JudikaturJustizRS0047738

RS0047738 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 1979

Die Bestimmung des § 195 StGB hat nicht so sehr den Schutz der Erziehungsgewalt, sondern den Schutz des Minderjährigen im Auge, von einem Entzug der Erziehungsgewalt kann dann nicht gesprochen werden, wenn der Erziehungsberechtigte über den Aufenthaltsort des Kindes unterrichtet und in der Lage ist, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.

Entscheidungen
4