Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben wie folgt: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen den Betrag von EUR 7.085,42 samt 4 % Zinsen ab 23. 10. 2003 zu bezahlen. Das Mehrbege…
Text Entscheidungsgründe: Die am 21. 7. 1981 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten, der ihr zuletzt Unterhalt von 181,68 EUR monatlich leistete. Sie begehrt einen monatlichen Unterhalt von insgesamt EUR 407,42 ab 1. 1. 2005 sowie die Bezahlung von rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 11.240,…
Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung 1 Ob 268/02x ausgesprochen hat, kann aus den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen keineswegs abgeleitet werden, dass im Zusammenhang mit der vom Obersten Gerichtshof für sachgerecht gehaltenen Orientierung an den Anspruchsvoraussetzung…