JudikaturJustizRS0047654

RS0047654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 1951

Neben der Regelung des allgemeinen Anspruches auf Aufnahme in die eheliche Gemeinschaft können nicht auch weitere Einzelheiten erst bevorstehenden Zusammenlebens geregelt werden (zB Ausfolgung des Wohnungsschlüssels, Zutritt zu jedem einzelnen Raum in der Wohnung, anständige Begegnung).