JudikaturJustizRS0047627

RS0047627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1965

Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß § 672 ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten.