JudikaturJustizRS0047605

RS0047605 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2022

Ein Verschulden des Kindes am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung hat die Folge, dass sich dieses Kind wie ein Selbsterhaltungsfähiger behandeln lassen muss. Das gilt besonders nach einem vom Kind verschuldeten Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung.

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