Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Außerstreitsache wird zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Nach der Scheidung seiner Eltern im Dezember 1998 lebte der am 27. 9. 1994 geborenen Antragsteller bei seinem Vater (= Antragsgegner), dem die alleinige Obsorge zukam. Er besuchte 4 Jahre die Hauptschule und absolvierte das 9. Pflichtschuljahr an einer Tourismus- und Gastronomieschule. V…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig. Die zu lösende Rechtsfrage, ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, weil es seine Schulausbildung nicht zielstrebig verfolgt, bzw die Rechtsfrage des Eintritts der fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit hängt zwar stets von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS-…