Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß er insgesamt zu lauten hat: "Der Vater Harald M. K***, AHS-Lehrer, St. Pölten, Josefstraße 93, ist schuldig, dem mj. Julian K***, geboren am 27.7.1983, ab 1.3.1990 einen monatlichen Unterhaltsbeitr…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 2. April 1990, 2 C 812/89-8, geschieden. Die Obsorge über den Minderjährigen steht nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich der Mutter zu. Diese ist mit dem Mi…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs des Minderjährigen ist teilweise berechtigt. Wie der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, hat bei Nichtäußerung des Beteiligten nach § 185 Abs 3 AußStrG das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers, soweit e…