JudikaturJustizRS0047572

RS0047572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2012

Die Anwendung der Anspannungstheorie ist in der Regel in zweifacher Weise begrenzt: Zum einen ist im allgemeinen nicht über den Durchschnittsbedarf hinaus anzuspannen, zum anderen ist nur auf das in einem dem Unterhaltspflichtigen zumutbaren Beruf erzielbare Durchschnittseinkommen anzuspannen.

Entscheidungen
7