JudikaturJustizRS0047566

RS0047566 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 2021

Der Verzicht auf die Erzielung eines höheren Einkommens, der nicht durch besondere berücksichtigungswürdige Umstände erzwungen ist, darf nicht zu Lasten eines Unterhaltsberechtigten gehen.

Entscheidungen
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