Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Beschlußfassung zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7.3.1996 wurde der Vater der Minderjährigen ab 1.12.1995 zu monatlichen Unterhaltsleistungen in Höhe von S 2.500,- verpflichtet. Mit Beschluß vom 17.1.1997 wurden der Minderjährigen gemäß den §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Höhe von monatlich…
Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes weicht insofern von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung ab, als bei verschuldetem Arbeitsplatzverlust nicht ohne weiteres der Anspannungsgrundsatz anzuwenden ist. Es darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, daß dem Unterhaltspflichtigen weiterhin das verl…