JudikaturJustizRS0047533

RS0047533 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Eine einmal eingetretene Selbsterhaltungsfähigkeit kann allerdings - aus den unterschiedlichsten Gründen - wieder wegfallen, was dann zur Folge hat, dass die Unterhaltspflicht der Eltern wiederauflebt.

Entscheidungen
18